Wird der Führerschein im nächsten Jahr (2027) günstiger? – Die wichtigsten Vorschläge zur Änderungen der Fahrschulreform 2026
Bitte bedenken: Dieses sind alles erst einmal Vorschläge. Einiges wird so, oder ähnlich kommen, anderes wird mit großer Sicherheit von der Verkehrsministerkonferenz verworfen.
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Fahrschulausbildung. Ziel ist es, die Ausbildung moderner, digitaler und effizienter zu gestalten. Hier findest du die wichtigsten Punkte einfach erklärt.
1. Theorieausbildung
Mehr Digitalisierung
Fahrschulen sollen selbst entscheiden dürfen, ob der Theorieunterricht in Präsenz oder online stattfindet.
Die Inhalte orientieren sich stärker an der EU-Theorieprüfung.
Veraltete Vorgaben wie der Aushang eines Ausbildungsplans entfallen.
Weniger Bürokratie
Vorgaben zu Unterrichtsräumen und Lehrmitteln werden gestrichen.
Kein Ausbildungsnachweis mehr.
Keine Prüfungsreife-Bestätigung vor der Theorieprüfung.
Weniger Dokumentationspflichten.
Weniger Fragen in der Theorieprüfung
Klasse B: Der Fragenkatalog wird um rund 30 % reduziert (von 1.169 auf ca. 840 Fragen).
Das Bewertungssystem wird vereinfacht.
Weitere Klassen folgen später.
2. Praktische Ausbildung
Simulatoren
Simulatoren dürfen in allen Klassen eingesetzt werden.
Für Klasse B können Schaltkompetenz und eine Überprüfungsfahrt weitgehend im Simulator erfolgen.
Die Schulung umfasst mindestens 7 Stunden, davon 1 Stunde im realen Straßenverkehr.
Weniger Pflicht-Sonderfahrten
Für Pkw, Motorräder und leichte Lkw (bis 7,5 t):
1 Überlandfahrt
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Für schwere Lkw und Busse gelten höhere Mindestzahlen.
Praktische Prüfung
Mindestfahrzeit: 25 Minuten (Klassen A & B).
Gesamtdauer: maximal 40 Minuten für A/B, maximal 70 Minuten für andere Klassen.
3. Neues Modell: Übungsfahrten mit Begleitpersonen (Experimentierklausel)
Ein Teil der Ausbildung kann künftig mit privaten Begleitern stattfinden – ähnlich wie in Österreich.
Ablauf
Theorieprüfung bestehen
6 Fahrstunden in der Fahrschule
1.000 km Übungsfahrten mit Begleitperson
Fahrtenprotokoll führen
Weitere Fahrstunden + Prüfungsvorbereitung
Voraussetzungen für Begleitpersonen
Besonderes Vertrauensverhältnis zum Fahrschüler
Mindestens 7 Jahre Führerschein Klasse B
Maximal 1 Punkt, keine Entzugsdelikte in den letzten 3 Jahren
Regeln während der Übungsfahrten
0,1‑Promille-Grenze für beide
Fahrzeugkennzeichnung: „L“ + „Übungsfahrt“
Modell ist auf 5 Jahre befristet und wird evaluiert
4. Preistransparenz
Die Preisaushang-Pflicht in Fahrschulen entfällt.
Fahrschulen müssen ihre Preise künftig regelmäßig an die Mobilithek des BMV melden.
Vergleichsportale können diese Daten nutzen.
Zusätzlich werden Erfolgsquoten der praktischen Prüfungen veröffentlicht.
5. Fahrlehrer- und Fahrprüferwesen
Aus- und Fortbildung
Theorie kann weitgehend digital stattfinden.
Weniger Vorgaben zu Räumen und Lehrmaterial.
Fahrlehrer müssen sich nur noch an 3 Tagen innerhalb von 4 Jahren fortbilden.
Überwachung erfolgt künftig anlassbezogen, nicht mehr in festen Intervallen.
Fahrerlaubnisprüfer
Zugangsvoraussetzungen werden geöffnet, um mehr Prüfer zu gewinnen.
Ziel: kürzere Wartezeiten für Prüfungstermine.
